Rechtsprechung
VG Augsburg, 24.07.2013 - Au 4 K 13.788 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einwendungen gegen Beseitigungsanordnung bei rechtskräftigem Urteil ausgeschlossen Fälligstellung eines Zwangsgeldes; Isolierte (weitere) Zwangsgeldandrohung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VerfGH Bayern, 24.01.2007 - 50-VI-05
Auszug aus VG Augsburg, 24.07.2013 - Au 4 K 13.788
Bei der Fälligstellung des Zwangsgeldes mit Schreiben vom 24. April 2013 handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt nach Art. 35 Satz 1 BayVwVfG, sondern um die bloße Mitteilung des Bedingungseintritts (BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf. 50-VI-05 - juris Rn. 46;… BayVGH, B.v. 24.02.2011 - 10 CE 10.2582 - juris Rn. 4).Vorliegend können daher nur noch selbständige Rechtsverletzungen nach Art. 38 Abs. 3, Art. 31 Abs. 3 Satz 3 VwZVG durch die Fälligstellung selbst gerügt werden (vgl. BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf. 50-VI-05 - juris Rn. 48).
Es müssen daher Einwendungen geltend gemacht werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen einer Zwangsmittelandrohung als solche betreffen (BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf. 50-VI-05 - juris Rn. 53), Einwendungen gegen den Grundverwaltungsakt sind auch hier ausgeschlossen (…BayVGH, B.v. 5.9.2011 - 14 ZB 11.454 - juris Rn. 6).
- VG Augsburg, 06.02.2013 - Au 4 K 12.1310
Baubeseitigung einer Terrassenüberdachung mit Photovoltaikelementen
Auszug aus VG Augsburg, 24.07.2013 - Au 4 K 13.788
Hiergegen erhob die Klägerin mit Schreiben vom 8. Oktober 2012 Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg (Az. Au 4 K 12.1310), die mit Urteil vom 6. Februar 2013 abgewiesen wurde.Das klageabweisende Urteil im Verfahren Au 4 K 12.1310 wurde der Klägerin mit Postzustellungsurkunde am 14. Februar 2013 zugestellt; Rechtsmittel gegen das Urteil wurde nicht eingelegt, so dass die Entscheidung am 14. März 2013 rechtskräftig wurde und die Frist zur Beseitigung am 14. April 2013 ablief.
- VGH Bayern, 05.09.2011 - 14 ZB 11.454
Keine ernstlichen Zweifel
Auszug aus VG Augsburg, 24.07.2013 - Au 4 K 13.788
Einwendungen gegen den Grundverwaltungsakt vom 11. September 2012 sind im vorliegenden Rechtsstreit nicht mehr möglich (BayVGH, B.v. 5.9.2011 - 14 ZB 11.454 - juris Rn. 6).Es müssen daher Einwendungen geltend gemacht werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen einer Zwangsmittelandrohung als solche betreffen (…BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf. 50-VI-05 - juris Rn. 53), Einwendungen gegen den Grundverwaltungsakt sind auch hier ausgeschlossen (BayVGH, B.v. 5.9.2011 - 14 ZB 11.454 - juris Rn. 6).
- VGH Bayern, 24.06.2014 - 15 C 13.676
Streitwertbeschwerde; Vollmachtloser Vertreter; Streitwert für …
Auszug aus VG Augsburg, 24.07.2013 - Au 4 K 13.788
Gegen den Streitwertbeschluss wurde Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Az. 15 C 13.676) erhoben, über die noch nicht entschieden ist. - VGH Bayern, 24.02.2011 - 10 CE 10.2582
Einstweiliger Rechtsschutz; Fälligstellung eines Zwangsgeldes; keine zwingende …
Auszug aus VG Augsburg, 24.07.2013 - Au 4 K 13.788
Bei der Fälligstellung des Zwangsgeldes mit Schreiben vom 24. April 2013 handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt nach Art. 35 Satz 1 BayVwVfG, sondern um die bloße Mitteilung des Bedingungseintritts (…BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf. 50-VI-05 - juris Rn. 46; BayVGH, B.v. 24.02.2011 - 10 CE 10.2582 - juris Rn. 4).